Mit Schulungen Wissen entfachen

Brandschutzhelferausbildung

Ein Brand bedeutet für jede Firma eine ernste Gefahr. Umso größer ist die Verantwortung für  die Sicherheit der Mitarbeiter und des Unternehmens. Im Ernstfall kann schnelles und versiertes Handeln Leben retten. Daher ist es laut Gesetzgebung Vorschrift, innerhalb der Firma über ausgebildete Brandschutzhelfer zu verfügen. Schon in einem Betrieb mit nur einem Mitarbeiter ist es Pflicht, einen Brandschutzhelfer zu benennen. Laut §10 des Arbeitsschutzgesetzes sollen 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. 

Wir bilden aus

Im Rahmen eines etwa 3-stündigen Seminars bieten wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern die Brandschutzhelferausbildung nach DGUV – I 205-023 an. Gerne führen wir dies auch in Ihrem Betrieb oder – je nach Wunsch –  in unserer Betriebsstätte durch. Wir finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.

Folgende Schwerpunkte werden dabei behandelt:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • praktische Löschübung